Anerkennung des Zahnmedizin-Abschlusses

Anerkennung des Zahnmedizin-Abschlusses

 

Kurzer Leitfaden für Zahnärzte aus Nicht-EU-Ländern

Dieser Leitfaden erläutert die grundlegenden Schritte zur Anerkennung eines Zahnmedizinstudiums in Österreich für Absolventen aus Nicht-EU-Ländern.

Voraussetzungen für die Antragstellung

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

• Matura- bzw. Abiturzeugnis

• Diplom der Zahnmedizin

• Studienzeugnisse (Transcript of Records)

• Studienplan / Curriculum der Universität

• Bestätigung der Zahnärztekammer Wien

• Anmeldegebühr von 150 €

Sprachanforderungen

Für die Antragstellung ist kein offizielles Deutschzertifikat erforderlich.

Für das Studium und die spätere Berufsausübung sind jedoch Deutschkenntnisse notwendig.

Dauer des Anerkennungsverfahrens

Die durchschnittliche Dauer beträgt:

etwa 2 bis 2,5 Jahre

Arbeiten vor Abschluss der Nostrifikation

In Österreich gibt es keine temporäre Berufserlaubnis für Zahnärzte.

Mit einem Bescheid der Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Tätigkeit als Zahnarztassistent möglich sein.

Für die Tätigkeit als Zahnarzt sind erforderlich:

• Abschluss der Nostrifikation

• Eintragung in die Zahnärztekammer

Einkommen

In einem Zahnambulatorium:

• Bruttogehalt: ca. 5300 €

• Nettogehalt: ca. 3000–3100 €

Abzüge umfassen:

• Einkommensteuer

• Krankenversicherung

• Pensionsversicherung

• Arbeitslosenversicherung

Krankenversicherungssystem

Die österreichische Krankenversicherung deckt einige zahnärztliche Basisleistungen.

Behandlungen wie:

• Zahnersatz

• Implantate

gelten meist als Privatleistungen.

Anerkennung in ganz Österreich

Das Verfahren ist bundesweit einheitlich.

Stichprobentest

Der erste Schritt ist der sogenannte Stichprobentest.

Dieser umfasst eine Prüfung in 11 Fächern der Zahnmedizin.

Bestandene Fächer werden anerkannt, die restlichen müssen im Rahmen des Studiums an der Universität absolviert werden.

Gebühren

Stichprobentest: 150 €

Semestergebühr Universität: etwa 380 €

Weiterbildung / Spezialisierung

Eine Spezialisierung ist über Masterprogramme möglich, z. B. an:

• Universität Wien

• Donau-Universität Krems

Kosten: bis zu 30.000 €.

Berufsmöglichkeiten nach der Anerkennung

1.Vertretungszahnarzt (Vertretung)

Bezahlung meist Fixbetrag oder ca. 30 % Umsatzbeteiligung.

2.Angestellter Zahnarzt in einem Zahnambulatorium.

3.Selbstständiger Zahnarzt

als Wahlarzt oder mit eigener Ordination.