Anerkennung des Zahnmedizin-Abschlusses
Kurzer Leitfaden für Zahnärzte aus Nicht-EU-Ländern
Dieser Leitfaden erläutert die grundlegenden Schritte zur Anerkennung eines Zahnmedizinstudiums in Österreich für Absolventen aus Nicht-EU-Ländern.
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Voraussetzungen für die Antragstellung
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
• Matura- bzw. Abiturzeugnis
• Diplom der Zahnmedizin
• Studienzeugnisse (Transcript of Records)
• Studienplan / Curriculum der Universität
• Bestätigung der Zahnärztekammer Wien
• Anmeldegebühr von 150 €
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Sprachanforderungen
Für die Antragstellung ist kein offizielles Deutschzertifikat erforderlich.
Für das Studium und die spätere Berufsausübung sind jedoch Deutschkenntnisse notwendig.
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Dauer des Anerkennungsverfahrens
Die durchschnittliche Dauer beträgt:
etwa 2 bis 2,5 Jahre
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Arbeiten vor Abschluss der Nostrifikation
In Österreich gibt es keine temporäre Berufserlaubnis für Zahnärzte.
Mit einem Bescheid der Gesundheitsbehörde kann jedoch eine Tätigkeit als Zahnarztassistent möglich sein.
Für die Tätigkeit als Zahnarzt sind erforderlich:
• Abschluss der Nostrifikation
• Eintragung in die Zahnärztekammer
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Einkommen
In einem Zahnambulatorium:
• Bruttogehalt: ca. 5300 €
• Nettogehalt: ca. 3000–3100 €
Abzüge umfassen:
• Einkommensteuer
• Krankenversicherung
• Pensionsversicherung
• Arbeitslosenversicherung
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Krankenversicherungssystem
Die österreichische Krankenversicherung deckt einige zahnärztliche Basisleistungen.
Behandlungen wie:
• Zahnersatz
• Implantate
gelten meist als Privatleistungen.
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Anerkennung in ganz Österreich
Das Verfahren ist bundesweit einheitlich.
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Stichprobentest
Der erste Schritt ist der sogenannte Stichprobentest.
Dieser umfasst eine Prüfung in 11 Fächern der Zahnmedizin.
Bestandene Fächer werden anerkannt, die restlichen müssen im Rahmen des Studiums an der Universität absolviert werden.
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Gebühren
Stichprobentest: 150 €
Semestergebühr Universität: etwa 380 €
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Weiterbildung / Spezialisierung
Eine Spezialisierung ist über Masterprogramme möglich, z. B. an:
• Universität Wien
• Donau-Universität Krems
Kosten: bis zu 30.000 €.
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Berufsmöglichkeiten nach der Anerkennung
1.Vertretungszahnarzt (Vertretung)
Bezahlung meist Fixbetrag oder ca. 30 % Umsatzbeteiligung.
2.Angestellter Zahnarzt in einem Zahnambulatorium.
3.Selbstständiger Zahnarzt
als Wahlarzt oder mit eigener Ordination.
