Anerkennung des Pharmazie-Abschlusses in Österreich
Wer in Österreich als Apothekerin oder Apotheker arbeiten möchte, benötigt eine formale Anerkennung des ausländischen Pharmaziestudiums. Auch hier hängt der Weg davon ab, ob das Diplom in der EU/im EWR bzw. der Schweiz oder in einem Drittstaat erworben wurde.
1. Diplom aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz
- Anerkennung nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) über die Österreichische Apothekerkammer.
- Das Antragsformular der Apothekerkammer kann für den Antrag auf Anerkennung eines Ausbildungsnachweises bzw. auf Erteilung der allgemeinen Berufsberechtigung verwendet werden.
- Erforderlich sind u. a. ausreichende Deutschkenntnisse für die Berufsausübung.
2. Diplom aus einem Drittstaat (außerhalb EU/EWR/Schweiz)
Ein außerhalb der EU/des EWR bzw. der Schweiz erworbenes Pharmaziediplom muss an einer Universität mit Pharmaziestudium (Wien, Graz oder Innsbruck) nostrifiziert werden. Der Ablauf in Kürze:
- Antragstellung an einer Universität mit Pharmaziestudium. Es gilt die sogenannte 75%-Klausel: Das ausländische Studium muss inhaltlich mindestens 75 % des österreichischen Studienplans abdecken, damit eine Nostrifizierung überhaupt möglich ist.
- Vorlage aller Original- bzw. beglaubigten Unterlagen samt beglaubigter deutscher Übersetzung.
- Mit erfolgreicher Nostrifizierung wird der ausländische Abschluss dem österreichischen gleichgestellt und der akademische Grad „Magister/Magistra pharmaciae“ verliehen.
- Anschließend ist – analog zum inländischen Ausbildungsweg – die Prüfung für den Apothekerberuf abzulegen; erst danach wird das staatliche Apothekerdiplom (entsprechend den Mindestanforderungen der Richtlinie 2005/36/EG) ausgestellt.
Hinweis: Gebühren, Fristen und genaue Anforderungen ändern sich regelmäßig – bitte stets bei den unten verlinkten offiziellen Stellen prüfen.
Offizielle Anlaufstellen & Quellen
- Österreichische Apothekerkammer – Information für Apotheker/innen mit nicht-österreichischer Ausbildung (PDF)
- Universität Wien – Nostrifizierung Pharmazie
- Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung – Nostrifizierung
- ENIC NARIC Austria
Für eine persönliche Beratung zu Ihrem individuellen Fall steht Ihnen die Arabische Medizinische Gesellschaft in Österreich gerne zur Verfügung.
