Anerkennung des Humanmedizin-Abschlusses in Österreich
Wer in Österreich als Ärztin oder Arzt tätig werden möchte, muss zunächst die im Ausland erworbene ärztliche Qualifikation anerkennen lassen. Der Weg dorthin unterscheidet sich danach, ob das Diplom in der EU/im EWR bzw. der Schweiz oder in einem Drittstaat erworben wurde.
1. Diplom aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz
- Die Anerkennung erfolgt automatisch nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) durch die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK).
- Antrag: „Antrag auf automatische Anerkennung einer EWR-Berufsqualifikation“ bei der ÖÄK.
- Verfahrensdauer: in der Regel bis zu 3 Monate (bei nicht automatischer Anerkennung bis zu 4 Monate).
- Nach der Anerkennung erfolgt die Eintragung in die Ärzteliste über die zuständige Landesärztekammer.
2. Diplom aus einem Drittstaat (außerhalb EU/EWR/Schweiz)
Hier ist in der Regel eine Nostrifizierung des Medizinstudiums erforderlich – das bedeutet die formale Gleichstellung mit dem österreichischen Diplomstudium Humanmedizin. Der Ablauf in Kürze:
- Antrag auf Nostrifizierung an einer Medizinischen Universität, die das Studium anbietet (MedUni Wien, MedUni Graz oder MedUni Innsbruck) – nur eine Universität gleichzeitig.
- Vorlage aller Unterlagen im Original bzw. beglaubigter Abschrift, inkl. beglaubigter deutscher Übersetzungen bei fremdsprachigen Dokumenten.
- Inhaltlicher Vergleich des ausländischen Studiums mit dem österreichischen Curriculum; ggf. ein Stichprobentest.
- Werden fehlende Fächer festgestellt, können Ergänzungsprüfungen und/oder eine wissenschaftliche Arbeit vorgeschrieben werden.
- Nach positivem Nostrifizierungsbescheid: Eintragung in die Ärzteliste bei der Österreichischen Ärztekammer.
- Postpromotionelle Ausbildung (kann durch Anrechnung verkürzt werden) je nach gewähltem Fach (Allgemeinmedizin oder Facharztausbildung).
- Abschließend: Ablegung der ÖÄK-Lizenzierungsprüfung für Allgemeinmedizin bzw. für das jeweilige Sonderfach – erst danach besteht die volle Berufsberechtigung.
Hinweis: Gebühren und Fristen ändern sich regelmäßig – die aktuellen Beträge und Formulare sind stets direkt bei den unten verlinkten Stellen zu prüfen.
Offizielle Anlaufstellen & Quellen
- Österreichische Ärztekammer – Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in Österreich
- Medizinische Universität Wien – Nostrifizierung
- Medizinische Universität Graz – Nostrifizierung
- Medizinische Universität Innsbruck – Nostrifizierungsablauf
- Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung – Nostrifizierung
- ENIC NARIC Austria
Für eine persönliche Beratung zu Ihrem individuellen Fall steht Ihnen die Arabische Medizinische Gesellschaft in Österreich gerne zur Verfügung.
